Wo kein Gutachten vorliegt, rechnen wir nach den Richtsätzen, nach denen auch Gerichtsgutachter rechnen: mit den Baukosten aus den Empfehlungen des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen und echten Kaufpreisen aus dem Grundbuch. Jede Zahl mit Quelle. Wir sagen offen, ob ein Preis zu hoch, zu tief oder angemessen ist. Unser Bericht ist einem Gutachten nicht gleichgestellt. Er folgt den Richtsätzen der Gerichtsgutachter und ist als Einschätzung zu verstehen.
Ein echtes Projekt, ganz durchgearbeitet: was der Ausbau kostet, was es heute wert ist, ob es sich trägt, wie Sie es kaufen – und wie danach verkauft wird. Genau so bereiten wir jedes Objekt auf, das wir Ihnen vorlegen.
Sehen Sie, wie wir aus den Bauplänen das fertige Haus gebaut haben – plangetreu als 3D-Modell, mit einer Kamerafahrt durch das Objekt.
Der Weg vom Projekt zum Kauf Das ganze Beispiel öffnet sich mit Ihrer Provisionsvereinbarung.
Die Provisionsvereinbarung bestätigen Sie einmal, im Projekt. Danach öffnen sich Adresse, alle vier Schritte und – als Beispiel – der Vorverkauf. Bis dahin sagen die Kacheln nur, was darin liegt. Jede Öffnung wird festgehalten.
Nach der Provisionsvereinbarung im Projekt: alle Kacheln offen, zur Einsicht bereit.
Der ganze Film öffnet sich mit dem Beispiel.
Nicht Teil der Aufbereitung. Wünschen Sie, dass wir Ihre Finanzierung verhandeln und einreichen, tun wir das mit den Unterlagen, die schon da sind – und bauen dabei die Vorverkaufsseite für Ihr Projekt. Die Bank sieht: Der Verkauf ist vorbereitet.Darin liegt, am Beispiel: das Haus und jede Wohnung, Raum für Raum, so wie sie fertig sein wird · Preis und Preisstaffel für die ersten Käufer · Verkaufsplan je Wohnung · der Film mit der Kamerafahrt · die nächsten Schritte für Käufer
Vorverkauf ansehen →
Restbaukosten und Finanzierbarkeit folgen Zug um Zug – alles in Ihrem Arbeitsbereich, zum Wiederöffnen, wann Sie wollen. Den Preis im Kaufanbot bestimmen Sie – von uns kommen Rechnung und Empfehlung. Die Provision entsteht im Erfolgsfall: wenn der Abgeber Ihr Kaufanbot annimmt und alle Vorbehalte erfüllt sind – nach dem Maklergesetz.
Wir wickeln bis zum Kaufvertrag ab. Auf Ihren Auftrag verhandeln wir auch Ihre Finanzierung bei der Bank und bereiten den Vorverkauf vor.
Wir sichten laufend, auch Objekte, die nie im Edikt erscheinen. Was passt, legen wir in Ihren Arbeitsbereich. Eine eigene Provisionsvereinbarung je Objekt brauchen Sie dann nicht – sie steht in Ihrem Mandat.
Auch diese rechnen wir für Sie – mit unserem Preis als Empfehlung – und begleiten Verhandlung und Ankauf vor der Zwangsversteigerung.
Der Gutachtenwert ist nicht der Preis. Sie dürfen darunter anbieten – und wir begründen Ihren Preis so, dass das Gremium von Gläubiger und Abgeber ihn prüfen und, wenn er passt, annehmen kann. Wo kein Gutachten veröffentlicht ist, setzen wir mit unserer Preisvalidierung an – gerechnet nach den Richtsätzen der Gerichtsgutachter.
Erteilen Sie uns Ihren Suchauftrag, tragen wir Ihr Kaufanbot für das Objekt Ihrer Wahl zu Gläubiger und Abgeber – vor dem Versteigerungstermin.
Termine werden verlegt, Edikte gelöscht und neu gesetzt. Wir lesen täglich mit.
Wir suchen ab einem Wert von 800.000 €, nach oben offen. Wählen Sie Region, Objektart, Wert und Zustand – darunter sehen Sie sofort, welche Objekte aus Edikten dazu passen.
Hier beginnen Sie: vier Felder wählen. Darunter sehen Sie sofort, was passt.
Das ist Ihre erste Prüfung in den Edikten. Mit Ihrem Suchauftrag suchen wir auch in Sondergestion, Insolvenz und direkter Abgabe.
Der Wert laut Edikt ist der Anfang. Was ein Objekt fertig wert ist und was es kosten darf, zeigt unsere Rechnung.
Die Adresse sehen Sie beim Öffnen des Objekts. Mit der Provisionsvereinbarung beginnt unsere Arbeit an diesem Objekt, mit Ihrem Suchauftrag an allen passenden. Preis je m²: gerechnet aus Wert und Fläche laut Edikt, Stand .
Der weitere Inhalt öffnet sich mit Ihrer Provisionsvereinbarung.